Hinweisgeberschutz

Die Europäische Union beschloss am 23. Oktober 2019 die „EU-Whistleblowing-Richtlinie“, welche am 16. Dezember 2019 in Kraft trat.

Alle privaten und öffentlichen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, das Hinweisgeberschutzgesetz umzusetzen und eine interne Meldestelle einzurichten.

Meldestelle

Unser Engagement für Transparenz

Ethik und Integrität sind die Grundpfeiler unseres Kreisverbandes. Um diese Werte zu stärken, haben wir ein Hinweisgebersystem implementiert. Angestellte und grundsätzlich auch Dritte können hier vertraulich Bedenken melden, wenn sie Verstöße gegen unsere Richtlinien oder ethische Standards vermuten.

Ihre Meldungen werden von advokIT Rechtsanwälten vertraulich behandelt. Als Vorstand danken wir Ihnen für Ihren Beitrag zu einer ehrlichen und verantwortungsvollen Vereinskultur.

Melden Sie Ihre Bedenken bitte über Telefon 0221 97580-856 oder über die advokIT-Hinweisgeberplattform:

https://hinweis.advokit.de/

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