Schulsozialarbeit

Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte, kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern.

Schulsozialarbeit trägt dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beraten und unterstützen Erziehungsberechtigte aber und Lehrer bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.

Ziele und Erfolge

Als positiv wird gesehen, dass das Angebot sehr niederschwellig und direkt erreichbar ist. Die Jugendlichen müssen nicht erst in ein Amt gehen und dort um Hilfe bitten, sondern können in ihrer Schule direkt die Schulsozialarbeit aufsuchen. Die Scheu vor offiziellen Institutionen kann somit gemindert werden.

Ebenfalls wird eine positive Veränderung bezüglich der Kommunikation gefördert und das Miteinander in der Schule gestärkt. Die Schüler sind nicht nur mehr Lernende, sondern auch in der Schule lebende Personen mit Bedürfnissen und unterschiedlichen sozialen Bezügen.

Ein weiterer Punkt ist die Entlastung der Lehrer. Ermöglicht wird dies durch einen rücksichtsvollen Umgang und einer gelingenden Kooperation in der Schule. Es ist festzuhalten, dass sich die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit durch Kontinuität und Beziehungsarbeit verbessert.

Die Schulsozialarbeit agiert nicht nur in Krisensituationen, sondern orientiert sich vor allem durch ihre präventiven Angebote an der langfristigen positiven Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Denn moderne Bildung darf sich nicht auf die Vermittlung von Fakten und fachlichen Fähigkeiten beschränken, sie muss auch die Sozial- und Lernkompetenzen der Schüler stärken.

Rotkreuz-Schulsozialarbeit

Artur-Becker-Oberschule

Erasmus-Schmidt-Oberschule

Grundschule Am Rosenweg

Pestalozzischule Delitzsch - Schule zur Lernförderung

Hilfen und Angebote

  • Beratung (unter Berücksichtigung einschlägiger Beratungsgrundsätze) und Begleitung von einzelnen Schülern und Schülerinnen
  • Prävention zu verschiedenen Themen (unter anderem in Form von Projekten und Informations- Veranstaltungen)
  • sozialpädagogische Gruppenarbeit
  • offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote
  • Beziehungsarbeit (das Vertrauen der Kinder muss gewonnen werden)
  • Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien
  • Kooperation und Vernetzung mit Hilfe- und Freizeitangeboten (Beratungsstellen, Vereinen, Ämter etc.)

Gesetzliche Grundlagen

Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII in Verbindung mit § 1 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes bleiben unberührt.


Der Schulsozialarbeiter ist Ansprechpartner für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Erziehungsberechtigte


Schulsozialarbeiter bieten einerseits individuelle Beratung an. Andererseits arbeiten sie mit ganzen Klassen oder kleineren Gruppen. Aber vor allem arbeitet sie präventiv, um Kinder in ihrer Persönlichkeit zu stärken und Gewalt zu verringern sowie Schulbummelei und Schulverweigerung abzuwenden.